1. Gegenstand 1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) enthalten die Rahmenbe dingungen für sämtliche Leistungen, welche die Bsolved GmbH (nachfolgend «Bsolved» genannt) gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde») erbringt (zusammen «Parteien» genannt) und sind Bestandteil je des Vertragsverhältnisses. 1.2. Für die gewünschten Leistungen werden individuelle Ver einbarungen (nachfolgend «Vertrag oder Verträge» ge nannt) abgeschlossen. Im jeweiligen Vertrag sind der Umfang sowie die Dauer der geschuldeten Leistungen de finiert.
2. Rangordnung 2.1. Bei Widersprüchen zwischen den vorliegenden Bestim mungen und den einzelnen Verträgen oder anderen darin referenzierten Anhängen, gelten die Bestimmungen ge mäss nachfolgender Reihenfolge: 1. Vertrag 2. Anhänge, Offerten 3. AGB 4. Vertrag Auftragsdatenverarbeitung 5. Datenschutzerklärung
3. Allgemeine Zusammenarbeit 3.1. Die Parteien halten ihre vertraglichen Pflichten fristge recht ein, arbeiten sorgfältig, unterstützen sich gegensei tig bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten, kommuni zieren offen und klar und sprechen Unstimmigkeiten und Unklarheiten frühzeitig an. Die Parteien informieren sich gegenseitig über Entwick lungen, Vorfälle und Erkenntnisse, die für die andere Par tei im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verträge oder für die Vertragsbeziehung insgesamt von Bedeutung sein können, soweit dem keine gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungsverpflichtungen entgegenstehen. Informationspflicht des Kunden Die Leistungen der Bsolved bedürfen einer Mitwirkung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, alle nötigen Vor bereitungs- und Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die zur gehörigen Vertragserfüllung erforderlichen Zugangsmöglichkeiten, Informationen und Auskünfte Bsolved rechtzeitig und voll ständig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat Bsolved rechtzeitig auf besondere techni sche oder rechtliche Voraussetzungen sowie auf die ge setzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Be stimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die Kosten, die Ausführung oder den Gebrauch der Leistung von Bedeutung sind. Der Kunde hat die Leistungen zu überwachen und Prob leme sowie verändernde Umstände, die sich auf die Leis tungen auswirken könnten, sofort Bsolved zu melden. Erfüllt der Kunde seine Informations- und Mitwirkungs pflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht gehörig, ist er für die direkten Folgen verantwortlich. Informationspflicht von Bsolved Bsolved weist den Kunden frühzeitig auf mögliche Gefah ren und besondere technische Voraussetzungen der Leis tungserbringung hin.
Bsolved informiert den Kunden frühzeitig über geplante Ausfallzeiten, wie Wartungen oder Notfallübungen. Konfliktmanagement und Eskalationsverfahren Im Falle von Konflikten oder Problemen zwischen den Parteien sind die Regeln des Konfliktmanagements und Eskalationsverfahrens von beiden Parteien einzuhalten. Sollte im Vertrag hierzu nichts geregelt sein, so sind die Parteien verpflichtet zuerst in guten Treuen nach einer einvernehmlichen Lösung auf geeigneter operativer Stufe zu suchen bevor sie ein gerichtliches Verfahren starten. Auf Wunsch einer Partei wird ein Mediations- und Kon fliktmanagementverfahren gestartet. Die andere Partei ist verpflichtet in guten Treuen daran teilzunehmen.
4. Geheimhaltung 4.1. Beide Parteien sind verpflichtet, Daten und Informatio nen, welche nicht allgemein bekannt sind und zur ge schäftlichen Geheimsphäre gehören, bzw. Wahrnehmun gen darüber, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag und deren Erfüllung erfahren, streng vertraulich zu be handeln. Bestehen Zweifel darüber, ob eine Information, ein Dokument oder eine Wahrnehmung die geschäftliche Geheimsphäre betrifft, gelten diese als vertraulich und die Gegenpartei ist zu konsultieren. 4.2. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich dabei auch auf sämtliche Mitarbeitenden, Hilfspersonen und beigezoge nen Lieferanten der Parteien und auf unbestimmte Zeit.
5. Datenschutz 5.1. Bsolved verpflichtet sich beim Umgang mit Personendaten das geltende Datenschutzrecht und insbesondere die Da tensicherheit einzuhalten. 5.2. Weitere Hinweise zum Datenschutz sind der Datenschut zerklärung auf der Webseite www.bsolved.ch zu entneh men. Der Kunde bestätigt, diese gelesen und verstanden sowie die entsprechenden Datenschutzrisiken einkalkuliert zu haben.
6. Preise 6.1. Die Preise für die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den individuellen Verträgen und den dazugehörigen Anhängen. 6.2. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewie sen, in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer. 6.3. Nebenkosten, wie Kosten für Verpackung, Fracht, Versi cherung, Gebühren, Zölle, Steuern, Abgaben, (Wieder-) Ausfuhr-, Durchfuhr- und andere Bewilligungen sowie Be urkundungen sind in den Preisen nicht enthalten und ge hen zu Lasten des Kunden. 6.4. Wechselkursschwankungen bei Lieferverzögerungen be rechtigen die Bsolved zu entsprechenden Preisanpassun gen. 6.5. Verrechnungen nach Aufwand decken sämtliche einge schlossenen Leistungen und werden nach Zeit- und Mate rialaufwand zu den jeweils geltenden Ansätzen und Be dingungen abgerechnet. 6.6. Preisänderungen können einmal pro Kalenderjahr unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von mindestens drei Mo naten geändert werden. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10% hat der Kunde das Recht, unter Einhaltung der Mitteilungsfrist von mindestens 30 Tagen vom
Bsolved GmbH
10. Januar 2025
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www.bsolved.ch
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Bsolved GmbH
betreffenden Anhang zurückzutreten bzw. auf die von der Gebührenerhöhung betroffene Dienstleistung zu verzich ten. 6.7. Die Kosten für Hard- und Software, Wartung und Sub scription werden bei Lieferung verrechnet. 6.8. Termine, die weniger als ein Arbeitstag vorher von Seiten des Kunden abgesagt werden, werden verrechnet. 6.9. Die Wegpauschale entschädigt den Aufwand für die An reise des Mitarbeitenden. 6.10. Ausgewiesene Spesen und Nebenkosten werden den Auf traggeber nach Aufwand belastet.
7. Zahlungsbedingungen 7.1. Trade-In-Rabatte werden dem Kunden bereits in der Of ferte einkalkuliert und als Minusbetrag gutgeschrieben. 7.2. Die Zahlungsfrist beträgt 15 Tage netto. Zahlungsverzug löst, ohne besondere Mahnung, einen Verzugszins in der Höhe von zwei Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank ab dem Tag der Fällig keit aus. Aufwendungen für Mahnverfahren werden ver rechnet. 7.3. Leistungen im Subscription-Preismodell werden im Vo raus, zum nach Aufwand berechneten Satz in Rechnung gestellt. 7.4. Die Verrechnung von Forderungen mit Gegenforderungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Technische Unterlagen 8.1. An sämtlichen Unterlagen behält sich Bsolved die Eigen tums- und Urheberrechte vor. Beide Parteien dürfen Un terlagen nur an der Leistungserbringung beteiligten Liefe ranten kenntlich machen. 8.2. Die Weiterverwendung zu anderen Zwecken als zum Be trieb, Unterhalt und Ausbau der vereinbarten Leistung, insbesondere die Verwendung zur Erstellung von gleichen oder ähnlichen Lösungen, die nicht im direkten Besitz des Kunden sind, bleibt dem Kunden untersagt. 8.3. Unterlagen zu Angeboten, die nicht zu einer Bestellung führen, sind auf Verlangen zurückzugeben und/oder elektronisch endgültig zu löschen.
9. Umfang der Lieferung 9.1. Für Umfang und Lieferung ist der abgeschlossene Vertrag massgebend. 9.2. Während der Leistungserbringung können beide Parteien jederzeit schriftlich die Änderung des vereinbarten Leis tungsumfanges beantragen, was u. U. auch eine Preisan passung bedeutet. 9.3. Mehraufwand auf Grund von Hard- und Softwarefehlern sowie nicht voraussehbarer Integrationsprobleme sind nicht enthalten.
10. Lieferfrist für Infrastruktur 10.1. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert: - bei nachträglicher Abänderung der Bestellung - bei unvorhergesehenen Hindernissen wie Höhere Ge walt, behördliche Verfügungen, Epidemien, Mobilma chung, Krieg, Aufruhr, erheblichen Betriebsstörungen, Ar beitskonflikten, Naturereignissen, Brand, Diebstahl - bei Lieferverzögerungen von Zulieferanten sowie Trans portverzögerungen und dergleichen - bei Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Kunden..
11. Abnahme 11.1. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde die Hardware innert fünf Arbeitstagen zu prüfen und allfällige Mängel Bsolved unverzüglich schriftlich mit zuteilen. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als ge nehmigt. 11.2. Der produktive Einsatz der von Bsolved erbrachten Liefe rung und Leistung gilt in jedem Falle als Abnahme.
12. Übergang von Nutzen und Gefahr 12.1. Übergang von Nutzen und Gefahr geschieht bei Übergabe an den Kunden. 12.2. Wird der Versand aus Gründen, welche Bsolved nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht, so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert.
13. Eigentumsvorbehalt 13.1. Die Bsolved behält sich das Eigentum bis zur Erfüllung der Zahlungspflicht vor. 13.2. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutz des Eigentums der Bsolved mitzuwirken.
14. Transport 14.1. Beschwerden in Zusammenhang mit dem Transport sind vom Kunden bei Erhalt der Lieferung unverzüglich an das verantwortliche Transportunternehmen zu richten. Bsol ved ist unmittelbar schriftlich in Kenntnis zu setzen.
15. Garantie 15.1. Bsolved übernimmt keine Garantie / Gewährleistung für Leistungen von Lieferanten. Der Kunde akzeptiert aus drücklich deren Bestimmungen und Fristen. 15.2. Defekte Teile müssen nach der Ersatzlieferung innerhalb von zehn Kalendertagen retourniert werden. Die Rücksen dung und das Eintreffen der Ware am Bestimmungsort müssen schriftlich belegt werden. 15.3. Die Laufzeit der Garantie und Wartung von Hard-, Soft ware beginnt mit der Auslieferung an den Kunden. 15.4. Ausgeschlossen sind Schäden infolge mangelhaften Un terhalts, Missachtung von Betriebsvorschriften, unsachge mässe oder übermässige Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht von Bsolved ausgeführter Bau- und Montagearbeiten sowie infolge anderer Gründe, welche Bsolved nicht zu vertreten hat. Ebenfalls ausgeschlossen sind Tatbestände, welche durch die Sachversicherung des Kunden gedeckt sein müssen, wie Feuer, Elementarereig nisse und Wasser. 15.5. Die Garantie der Hard- und Software erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung Bsolved Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vorneh men. Ferner, wenn der Kunde nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird. 15.6. Die Garantie erlischt nicht, wenn Bsolved den Schaden in nerhalb einer angemessenen Zeit nicht beheben konnte und der Kunde, auch ohne schriftliche Zustimmung von Bsolved, Dritte zur Behebung des Schadens beizieht.
16. Wartung, Garantie und Subscription 16.1. Die allfällige Erbringung von Wartung und Garantieleis tungen für Hardware, Software und Subscription sind im Vertrag definiert. 16.2. Liegt kein Vertrag vor, so wird die Behebung von Störun gen im Auftrag des Kunden auf Basis der jeweils gelten den Ansätze erbracht.
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17. Pikett 17.1. Der Kunde hat den Servicemitarbeitenden Zugang zu den Geräten zu gewähren, wenn es für die Erfüllung der Ver träge notwendig ist. 17.2. Während der Anwesenheit des Servicemitarbeitenden hat sich aus sicherheitstechnischen Gründen eine fachkundige bzw. ortskundige Person des Kunden am Standort des Gerätes zur Verfügung zu halten. Falls dies nicht möglich ist, muss ein entsprechendes Zutritts- resp. Notfallkon zept erarbeitet werden. 17.3. Piketteinsätze ohne Pikettvertrag oder ausserhalb der ver einbarten Pikettzeiten werden nach Möglichkeit geleistet und mit einer Einsatzpauschale von CHF 1‘500.- veran schlagt. Die Arbeitszeit und Zuschläge sind in der Einsatz pauschale nicht enthalten.
18. Wiederkehrende Leistungen und Anpassungen 18.1. Wiederkehrende Leistungen (Wartung, Subscription, Pi kett, usw.) erneuern sich automatisch und werden den aktuellen Gegebenheiten angepasst (siehe Ziff. 6). 18.2. Vor Ablauf der wiederkehrenden Leistung kann Bsolved eine Verlängerung mit den aktuellen Preisen senden. Wenn der Kunde die Leistung nicht mehr benötigt, kann er diese bis zum dort aufgeführten Datum kündigen.
19. Vertragsdauer und Kündigung 19.1. Der Vertrag und sämtliche Anhänge treten mit der Unter zeichnung durch die Vertragspartner in Kraft. 19.2. Der Leistungsvertrag erneuert sich um weitere 12 Mo nate, sofern er nicht unter Einhaltung einer dreimonati gen Kündigungsfrist auf das Vertragsende gekündigt wird. 19.3. Sollte nichts anderes vereinbart sein, dauern die Verträge bis zur vollständigen Erfüllung oder Beendigung gemäss vereinbartem Datum oder bis sie gemäss den entspre chenden Bestimmungen gekündigt werden. 19.4. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen, wie z.B. der Verletzung einer wesentlichen Ver tragsbestimmung, fristlos zu kündigen. 19.5. Im Falle einer fristlosen Kündigung durch Bsolved erfolgt keine Rückerstattung von Gebühren. Schadenersatzan sprüche von Bsolved bleiben vorbehalten.
20. Haftung 20.1. Der Kunde ist für Schäden verantwortlich, welche auf grund von Pflichtverletzungen seinerseits entstehen, ins besondere aufgrund von nicht, nicht gehöriger oder nicht pünktlicher Erfüllung seiner Mitwirkungs- und/oder Infor mationspflichten. 20.2. Bsolved schliesst jegliche Haftung aus für Schäden durch den Einsatz von Hard- oder Software, welche den «end of-life» oder «end-of-support» Status erreicht haben. Dazu gehört auch die Einstellung des technischen Sup ports des Lieferanten. 20.3. Bsolved haftet im Umfang des jeweiligen Vertragswertes, bis zu einer Obergrenze von einer Million Schweizer Fran ken, für direkte Schäden, welche dem Kunden im Zusam menhang mit der Erfüllung eines vertraglich vereinbarten Service entstanden sind, sofern er Bsolved ein vorsätzli ches oder grobfahrlässiges Verschulden nachweist. 20.4. Jede weitere Haftung, insbesondere für leichte und mitt lere Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden oder Folgeschä den, wie entgangener Gewinn, Mehraufwendungen oder Personalkosten des Kunden, nicht realisierte Einsparun gen, Ansprüche Dritter oder Datenverlust sowie die Haf tung für Hilfspersonen und Schäden aus verspäteter
Leistung sowie Haftung für Produkte von Lieferanten, wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
21. Gerichtsstand und anwendbares Recht 21.1. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, welche im Zu sammenhang mit jeglichen Verträgen mit der Bsolved entstehen und im Rahmen des Konfliktmanagements und Eskalationsverfahrens nicht gelöst werden konnten, ist der Sitz der Bsolved. 21.2. Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich schweize rischem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den internatio nalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (CISG, auch Wiener Kaufrecht genannt).
22. Schlussbestimmungen 22.1. Die vorliegenden AGB gelten in allen Punkten, welche nicht in einem zusätzlichen Vertrag oder Anhang, von den Parteien im gegenseitigen Einverständnis geregelt sind. Besondere Bestimmungen des Kunden, die mit diesen AGB in Widerspruch stehen, gelten nur, wenn sich Bsol ved schriftlich damit einverstanden erklärt hat. 22.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingun gen oder eines anderen Vertrages zwischen den Parteien ganz oder teilweise nichtig sein, rechtsunwirksam werden oder nicht durchführbar sein, gelten die übrigen Teile und Bestimmungen weiter. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Regelungslücken enthalten sind. Die nichtigen/rechtsun wirksamen/undurchführbaren oder lückenhaften Teile sol len in diesem Falle so ausgelegt bzw. ergänzt werden, dass im Ganzen der Sinn erhalten bleibt. 22.3. Änderungen oder Ergänzungen der Verträge bedürfen der Schriftform. 22.4. Bsolved behält sich vor, in zukünftigen Verträgen die AGB den veränderten Verhältnissen anzupassen. 22.5. Die vorliegenden AGB können durch Bsolved abgeändert werden. Bsolved informiert den Kunden auf geeignete Weise. Die neuen AGB gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innert Monatsfrist schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch gilt als Kündigung.
Bsolved GmbH, 10. Januar 2025 Bsolved GmbH Janahof 21 8722 Kaltbrunn T +41 55 552 77 77 info@bsolved.ch www.bsolved.ch
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